Bundestrojaner durch Verfassungsgericht erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat die viel diskutierten Onlinedurchsuchungen erlaubt. Diese dürfen jedoch nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Es solle nur der durchsucht werden dürfen, der überragend wichtige Rechtsgüter wie zum Beispiel Menschenleben gefährdet. Das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchungen erklärte das Gericht hingegen für ungültig.

Es  darf gespannt gewartet werden, wie lange es dauert bis die ersten Anleitungen für eine Abwehr des “Bundestrojaners” im Netz zu finden sind.

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